• golli@sopuli.xyz
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    28 days ago

    Das sehe ich ähnlich. Familienunternehmen und stabile Eigentümerstrukturen können teilweise in der Tat Vorteile haben, an deren bestehen der Staat und die Gesellschaft interessiert sein kann. Aber die Konsequenz daraus kann nicht sein, dass man einfach ab einer arbiträren Summe die Steuerschuld einfach komplett erlässt.

    Der Staat sollte stattdessen einfach eine stille Teilhabe (mir gewissen Vetorechten) in entsprechender Höhe erhalten. Den Erben könnte man dann im Gegenzug ein Vorverkaufsrecht zu fixen Konditionen innerhalb eines bestimmten Zeitraums einräumen.

    Wobei für diese Option vielleicht gewisse Vorraussetzungen erfüllt werden müssten. Wenn jemand z.b. 5% an einem Milliarden-Unternehmen hält, dass liquide an der Börse gehandelt wird, dann macht es keinen Sinn das anders als Barvermögen zu behandeln.

    • Flipper@feddit.org
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      28 days ago

      Gerade ist die Grenze bei 26 Millionen.

      Es macht auch Sinn bei größeren Aktienunternehmen Sinn. Und. Könnte 50%+1 Aktie gehalten werden und damit entsprechend gehandelt werden. Sobald nun weitere verkauft werden müssen ist das dahin.