Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.
Wie sollte ein Reformvorschlag aussehen, um Missbrauch gemeinnütziger Organisationen
für parteipolitische Zwecke zu verhindern?“
Im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht darf eine Körperschaft bereits nach geltendem
Recht ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder
Förderung politischer Parteien verwenden, § 55 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3
Abgabenordnung. Insofern ist im Steuerecht hier keine ergänzende Regelung
erforderlich.
Der ist auch gut: Macht eure Arbeit gefälligst selbst!
Übersetzt: Fritze ist zu blöd zu googlen.
Der ist auch gut: Macht eure Arbeit gefälligst selbst!
Oder anders übersetzt: fritze, du bist erwachsen, so ein paar Dinge solltest du schon alleine können jetzt.
Muss er auch nicht. Aber er sollte jemanden kennen, der das für ihn machen kann.
Jaaaaa, der Burn ist mir auch sofort ins Auge gesprungen! :D