Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich denke es ist wohl ein Unterschied ob man nicht angeklagt wird, oder ob ein Gericht dich für nicht-schuldig befindet (ne bis idem)
Ja, der Unterschied ist, dass schon die Staatsanwaltschaft, deren Job es ist, ihn anzuklagen, dafür nicht genug Grundlage sieht. Das finde ich eigentlich noch sehr viel stärker, als wenn das hinterher erst der Richter entscheidet.
Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich denke es ist wohl ein Unterschied ob man nicht angeklagt wird, oder ob ein Gericht dich für nicht-schuldig befindet (ne bis idem)
Ja, der Unterschied ist, dass schon die Staatsanwaltschaft, deren Job es ist, ihn anzuklagen, dafür nicht genug Grundlage sieht. Das finde ich eigentlich noch sehr viel stärker, als wenn das hinterher erst der Richter entscheidet.